Steinerner Tisch

Foto des Steins am Freigericht
"Sitz des Obergrefen", tatsächlich Fuß der Gerichtssäule, Foto: H. Fink

Fälschlicherweise als „Das Freigericht“ bezeichnet, liegt der mittelalterliche Gerichtsplatz, bzw. die „Malstatt“ des „Freyen Gerichts zu Keychen“ auf einer Anhöhe außerhalb des Dorfes, rechterhand in Richtung Heldenbergen. Hier trafen sich die Grundherren, Gerichtsleute und Edlen, die im Gebiet des Freigerichts,- 18 Ortschaften und 3 Burgen,-  mit mindestens einer Hufe Land begütert waren, „zum ungebotenen Ding“, um Besitzangelegenheiten untereinander zu regeln, Revisionen von Ortsgerichtsurteilen zu verhandeln, aber auch um schwere Kapitaldelikte nach der „peinlichen Halsgerichtsordnung“ abzuurteilen. Hierbei gab es immer nur zwei Möglichkeiten: Ja oder Nein, Schuldig oder Nichtschuldig, Freispruch oder Tod. 11 Schöffen aus dem Kreis der Grundherren, später aus dem der Burgmannen zu Friedberg, unter Vorsitz des Obergrefen und obersten Richters fällten das Urteil und bestimmten die Art der Hinrichtung, die im Regelfall unverzüglich durchzuführen war. Innerhalb der Gemarkung waren dazu mehrere Exekutionsplätze eingerichtet.