Steinerner Tisch
"Sitz des Obergrefen", tatsächlich Fuß der Gerichtssäule, Foto: H. Fink
Fälschlicherweise als „Das Freigericht“ bezeichnet, liegt der
mittelalterliche Gerichtsplatz, bzw. die „Malstatt“ des „Freyen Gerichts zu
Keychen“ auf einer Anhöhe außerhalb des Dorfes, rechterhand in Richtung
Heldenbergen. Hier trafen sich die Grundherren, Gerichtsleute und Edlen, die im
Gebiet des Freigerichts,- 18 Ortschaften und 3 Burgen,- mit mindestens einer Hufe Land begütert
waren, „zum ungebotenen Ding“, um Besitzangelegenheiten untereinander zu regeln,
Revisionen von Ortsgerichtsurteilen zu verhandeln, aber auch um schwere
Kapitaldelikte nach der „peinlichen Halsgerichtsordnung“ abzuurteilen. Hierbei
gab es immer nur zwei Möglichkeiten: Ja oder Nein, Schuldig oder Nichtschuldig,
Freispruch oder Tod. 11 Schöffen aus dem Kreis der Grundherren, später aus dem
der Burgmannen zu Friedberg, unter Vorsitz des Obergrefen und obersten Richters
fällten das Urteil und bestimmten die Art der Hinrichtung, die im Regelfall
unverzüglich durchzuführen war. Innerhalb der Gemarkung waren dazu mehrere Exekutionsplätze
eingerichtet.