Richtbock
Hinrichtungsszene, Zeichnung: Hermann Hoffmann
Eine vergleichsweise gnädige Prozedur der Beförderung vom
Leben hin zum Tod war die Enthauptung durch das Schwert oder das Richtbeil. In
den Genuss dieser Bevorzugung kamen üblicherweise nur Angehörige höherer
Stände, wie Kleinadlige, Ritter, Grundherren oder Kleriker, wenn sie etwas Entsprechendes
ausgefressen hatten. Sie starben zwar auch, aber die langen Qualen des
Erhängens oder gar des Räderns, auch des Feuertodes, blieben ihnen erspart.
Da das Gericht selbst keinen Scharfrichter hatte, musste der
Gerichtsknecht von Karben Einen von Auswärts kommen lassen, der Henker wurde
von Gericht entlohnt.
War ein Solcher nicht aufzutreiben, hatte der Gerichtsknecht
seine Aufgabe zu übernehmen.
Als eine der letzten Exekutionen ist die Enthauptung einer
Kindsmörderin aus Heldenbergen Mitte des 18.Jhdt´s belegt, die zunächst – als
Hexe – verbrannt werden sollte, schließlich aber, auf Drängen der Schöffen aus
Angst um ihre erntereifen Getreidefelder, zum Richtbock geführt wurde.