Richtbock

Hinrichtungsszene, Zeichnung: Hermann Hoffmann

Eine vergleichsweise gnädige Prozedur der Beförderung vom Leben hin zum Tod war die Enthauptung durch das Schwert oder das Richtbeil. In den Genuss dieser Bevorzugung kamen üblicherweise nur Angehörige höherer Stände, wie Kleinadlige, Ritter, Grundherren oder Kleriker, wenn sie etwas Entsprechendes ausgefressen hatten. Sie starben zwar auch, aber die langen Qualen des Erhängens oder gar des Räderns, auch des Feuertodes, blieben ihnen erspart.

Da das Gericht selbst keinen Scharfrichter hatte, musste der Gerichtsknecht von Karben Einen von Auswärts kommen lassen, der Henker wurde von Gericht entlohnt.

War ein Solcher nicht aufzutreiben, hatte der Gerichtsknecht seine Aufgabe zu übernehmen.

Als eine der letzten Exekutionen ist die Enthauptung einer Kindsmörderin aus Heldenbergen Mitte des 18.Jhdt´s belegt, die zunächst – als Hexe – verbrannt werden sollte, schließlich aber, auf Drängen der Schöffen aus Angst um ihre erntereifen Getreidefelder, zum Richtbock geführt wurde.