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Biogasanlage Kaichen

Entscheidung über Biogasanlage ohne Beteiligung der Bürger

21.09.2011 09:04:00 von ds

In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanz- sowie des Bauausschusses am 20.09.2011 teilt der Magistrat mit, dass das weitere Genehmigungsverfahren ohne Beteiligung der Bürger oder des Niddataler Stadtparlament erfolgt.

In direkten Gesprächen mit dem Regierungspräsidium hat der Initiator ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb der Biogasanlage nach § 35 (2) BauGB erreicht. Dies ist ein für derartige Projekte zulässiges Verfahren, das eine zügige Umsetzung ermöglichen soll. Dabei entfällt eine weitere Einbindung der Bürger und die Verhandlungsführung geht von der Stadt auf übergeordnete Behörden über, die öffentliche Interessen vertreten.

Im Falle der Biogasanlage Kaichen hätte die SPD Fraktion gerne noch einige Anregungen betroffener Bürger aufgegriffen und überlegt, wie der optische Landschaftseingriff der Anlage gemildert werden kann. Von einer geänderten Anlagengeometrie über ein teilweises Eingraben der Reaktoren bis zu bepflanzten Anwallungen hätte es verschiedene Möglichkeiten gegeben. Auch die Auswirkung der Anlage auf den Straßenverkehr oder das Anbauverhalten hätten noch gesteuert und werden können. In dem nun laufenden Genehmigungsverfahren bleiben die Mitspracherechte von Bürgern und Stadtparlament jedoch außen vor.

Der vorläufig letzte Schritt unter Einbindung der StVV ist die Verhandlung und der Abschluss eines vom Initiator vorgelegten Erschließungsvertrags. Näheres hierzu finden SIe in der Presse sowie im Protokoll der Ausschußsitzung.

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